Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Laptop Power DE
1. Allgemeine Bestimmungen; Geltungsbereich
(1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB") gelten ausschließlich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Laptop Power DE (fortan: „Laptop Power") nicht an, es sei denn, Laptop Power hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die hiesigen AGB gelten auch dann, wenn Laptop Power in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(1.2) Unsere AGB gelten für sämtliche Liefer- und Leistungsverträge von Laptop Power, insbesondere für Verträge zur Lieferung von EDV-Artikeln. Ware im Sinne dieser AGB sind alle von Laptop Power vertriebenen Güter. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte des Bestellers.
(1.3) Unsere AGB gelten für alle Vertragspartner.
2. Vertragsschluss
(2.1) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so kann dieses grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen angenommen werden.
(2.2) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2.3) Wir behalten uns nach Vertragsschluss folgende Änderungen der Vertragsprodukte vor, sofern dies für den Besteller zumutbar ist:
* Produktänderungen im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und -verbesserung;
* geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen;
"* handelsübliche Abweichungen. * handelsübliche Abweichungen. "
(2.4) Kommt es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern unsererseits, z.B. aufgrund von Übermittlungsfehlern, Missverständnissen etc., so sind wir nicht zum Schadensersatz gem. § 122 BGB verpflichtet.
(2.5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wir werden dem Besteller unverzüglich den Deckungsvertrag vorlegen und die daraus resultierenden Rechte in dem erforderlichen Umfang an ihn abtreten.
(2.6) Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernehmen wir keine Garantien, insbesondere auch keine Beschaffenheitsgarantien oder Beschaffenheitsrisiken, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt.
3. Preise; Zahlungsbedingungen
(3.1) Laptop Power behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
(3.2) Alle Preise enthalten die 19%ige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis enthält auch sämtliche weiteren Preisbestandteile außer den zusätzlichen Versandkosten.
(3.3) Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von Laptop Power in Rechnung gestellt werden, werden im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.
(3.4) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(3.5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Preise (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(3.6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Laptop Power anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Warenverfügbarkeit; Lieferung
(4.1) Sofern Laptop Power die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst. Bei Bestellungen gegen Vorkasse wird die Ware erst nach vollständigem Geldeingang bei Laptop Power ausgeliefert und Laptop Power nimmt keine Reservierung der bestellten Ware bis zum Zahlungseingang vor. Falls die Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zwischenzeitlich ausverkauft ist und erst neu bestellt werden muss, wird Laptop Power den Kunden umgehend hierüber informieren.
(4.2) Falls Laptop Power ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Laptop Power seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Laptop Power dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Laptop Power mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird Laptop Power den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
(4.3) Falls Laptop Power an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die Laptop Power oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Laptop Power diese auch mit der nach dem Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird Laptop Power den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Liefertermine sind unabhängig von den Angaben nur verbindlich, wenn sie individuell vereinbart wurden.
5. Annahmeverzug
(5.1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist Laptop Power berechtigt, den Laptop Power insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5.2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5.3) Kommt Laptop Power infolge leicht fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, so ist eine Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 ausgeschlossen. Sofern die Haftung nicht auf Vorsatz beruht, ist die Schadensersatzhaftung wegen Lieferverzugs auf den vertragstypischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für das Laptop Power zurechenbare Verhalten seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5.4) Die Haftung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen Verzugs und bei Verzug im Fall eines Fixgeschäften bleibt unberührt. Sofern Laptop Power wegen leicht fahrlässigen Verhaltens im Fall eines Fixgeschäfts in Verzug gerät, ist die Haftung auf den vertragstypischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Gefahrenübergang; Verpackungskosten
(6.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk" vereinbart, so dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Übergabe an die Transportperson auf den Kunden übergeht.
(6.2) Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Kunde es wünscht, wird Laptop Power die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Widerrufsrecht des Verbrauchers; Widerrufsbelehrung
(7.1) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sachen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist oder der Sache genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. Laptop Power DE, Flughafenallee 26, 28199 Bremen, Deutschland
(E-Mail-Adresse vertrieb@laptop-power.de)
(7.2) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sachen nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sachen einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
8. Mängelhaftung
(8.1) Die in unseren Leistungsbeschreibungen aufgeführten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften unserer Lieferungen und Leistungen umfassend und abschließend fest. Die Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien oder Zusicherungen. Erklärungen unsererseits in Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen maßgeblich. Mängelansprüche des Bestellers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit unserer Lieferungen bzw. Leistungen.
(8.2) Der Kunde ist verpflichtet, alle Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels gegenüber Laptop Power zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
(8.3) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist Laptop Power nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Laptop Power verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(8.4) Schlägt die Nacherfüllung trotz mindestens zweier unternommener Nacherfüllungsversuche fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.
(8.5) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
9. Schadenshaftung
(9.1) Die Schadenshaftung, einschließlich Haftung bei Mängeln, seitens Laptop Power ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Garantien gem. § 443 BGB oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Sofern Laptop Power wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(9.2) Soweit die Schadenshaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Laptop Power.
10. Eigentumsvorbehaltssicherung
(10.1) Laptop Power behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller bestehenden Forderungen gegen den Kunden, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Laptop Power im Übrigen berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Erklärung liegt in der Zurücknahme der Ware durch Laptop Power kein Rücktritt vom Vertrag. Laptop Power ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(10.2) Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde tritt Laptop Power bereits jetzt alle aus dem Verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen in vollem Umfang ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Laptop Power, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Laptop Power verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Ist aber dies der Fall, so kann Laptop Power die Einzugsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Kunde Laptop Power die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(10.3) Laptop Power verpflichtet sich, die Laptop Power zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Laptop Power.
(10.4) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausländischem Recht, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so ist er auf unsere Anforderung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig sind.
11. Bildschirmdarstellung
(11.1) Die Bilder die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Je nach verwendeten Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen (11.1) Artikels.
12. Datenschutz
(12.1) Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
(12.2) Ohne die Einwilligung des Kunden werden die Daten des Kunden nicht für die Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
13. Verjährung
(13.1) Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14. Verletzung der Rechte Dritter
(14.1) Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung, den Einbau sowie den Weiterverkauf der Liefergegenstände keine Schutzrechte Dritter verletzt werden; wir sichern jedoch zu, dass uns das Bestehen derartiger Schutzrechte Dritter an den Liefergegenständen nicht bekannt ist.
15. Schlussbestimmungen
(15.1) Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Laptop Power ist der Sitz von Laptop Power.
(15.2) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Bestellers. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Bestellern mit Sitz im Ausland.
(15.3) Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
(15.4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(15.5) Besteller aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichen Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise entsteht:
* aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst
* aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Bestellers über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse.

